Blau Vase
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«LEER UND ABGENUTZT.
Bei Gegenständen denkbar,
bei Menschen traurig.

Wir helfen,
Wege zu finden.

 
 
fahrrad
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EIN SCHLECHTES VENTIL.
Bei Velos austauschbar,
bei Jugendlichen folgenschwer.

Wir helfen,
Wege zu finden.

 
 
Muffin
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VOLLPACKEN.
Bei Tüten üblich,
bei Menschen erschöpfend.

Wir helfen,
Wege zu finden.

 
 
Zerknittert
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ENTWURZELT.
Bei Pflanzen natürlich,
bei Kindern schmerzlich.

Wir helfen,
Wege zu finden.

 
 
Kochen
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ES KOCHT.
In Pfannen alltäglich,
für Menschen zermürbend.

Wir helfen,
Wege zu finden.

 
 
Hemd
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ZERKNITTERT.
Bei Hemden normal,
bei Menschen beklemmend.

Wir helfen,
Wege zu finden.

 
 
Puzzel
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IN 1000 TEILE.
Bei Puzzles herausfordernd,
für Seelen quälend.

Wir helfen,
Wege zu finden.

 
 

SOZIALPÄDAGOGISCHE DIENSTE

Sozialpädagogische und therapeutische Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien

Den Aufgaben gewachsen sein

Die Sozialpädagogischen Dienste unterstützen Kinder, Jugendliche und Familien in sozialen, familiären und persönlichen Notlagen und Belastungssituationen. Die Schwierigkeiten  können durch familiäre Krisen oder besondere Belastungen einzelner Familienmitglieder gekennzeichnet sein. Zu den Sozialpädagogischen Diensten gehören die Jugendwohngruppe (JWG), die Sozialpädagogische Familienbegleitung (SPF) sowie zwei Aussenwohnungen. Ziel ist es, die Kinder und Jugendlichen in ihrer Entwicklung zu fördern, sie vor Gefährdungen zu schützen und in ihrer Persönlichkeit zu stärken sowie die Eltern zu befähigen, ihre Erziehungsaufgaben verantwortungsvoll wahrzunehmen und die Integration auf allen Ebenen anzustreben: Integration der Kinder in die Familie, Integration der Kinder und Jugendliche in Schule und Ausbildung, Integration der Familien in ihr Umfeld.

 

Wer kommt zu den Sozialpädagogischen Diensten und wie wird der Aufenthalt bzw. die Begleitung finanziert?

Folgende Indikationen können zu einer Aufnahme führen:

 

Mit Blick auf die Gefährdung des Kindeswohls:

  • Vernachlässigung
  • Kindesmissachtung
  • Missbrauch
  • Gewalterfahrung in der Familie
  • Gefährdete Entwicklung des Kindes
  • Unbegleitete Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren (UMA)

 

Mit Blick auf die Auffälligkeiten des Kindes:

  • Entwicklungsschwierigkeiten, Beziehungs- und Verhaltensprobleme
  • Probleme in der Schule, Schulverweigerung oder Abstinenz
  • Probleme sozialer und/oder beruflicher Integration, delinquentes Verhalten
  • Sich selbst gefährdetes Verhalten (Suchtmittel)
  • Psychische Störungen und Probleme
  • Akute Krisensituationen

 

Mit Blick auf die Familien:

  • Konflikte und Krisen in Familien
  • Trennungs- und Scheidungsprobleme der Eltern
  • Destabilisierende Erziehungskompetenzen, problematische Eltern-Kind-Beziehungen und Erziehungsstile
  • Junge Mutter mit Kind / junger Vater mit Kind

 

Der Aufenthalt in der Jugendwohngruppe wird vom Kinder- und Jugenddienst des Amtes für Soziale Dienste finanziert. Eventuell bedarf es einem Eigenbetrag der Eltern. Die Begleitung durch die Sozialpädagogische Familienbegleitung wird durch die Jugendhilfe abgedeckt.

 

Sozialpädagogische Jugendwohngruppe (JWG)

Wohnen für Kinder und Jugendliche

In der Sozialpädagogischen Jugendwohngruppe wohnen 7 bis 9 Jugendliche in Einzelzimmern, welche in ihrer persönlichen, psychosozialen und schulischen Entwicklung gefährdet sind und deren Familien nicht genügend Halt in dieser Entwicklungsphase bieten können. Die Jugendwohngruppe steht für Mädchen und Jungen offen. Der zeitlich befristete Aufenthalt der Jugendlichen ermöglicht allen beteiligten Familienmitgliedern, Kraft zu schöpfen und sich neu zu orientieren.

Alltagsbewältigung und Alltagsgestaltung sind ein zentrales Leistungsmerkmal der Wohngruppe. Die Wohngemeinschaft bietet den Jugendlichen Sicherheit und Schutz, sie lernen respektvollen Umgang mit anderen, lernen den Umgang mit Nähe und Distanz und gewinnen Vertrauen und Stabilität. Das Leben in der Wohngruppe stellt ein vielseitiges und anspruchsvolles Umfeld zum Einüben von sozialen Kompetenzen dar. Die Jugendlichen erleben Halt und Orientierung durch verbindliche Strukturen. Sie übernehmen Aufgaben zur Bewältigung des Alltages wie Reinigung und Gestaltung ihres Zimmers, Instandhaltung von Haus und Garten, Kochen oder Waschen ihrer Kleider.

Die oft stark belastete Beziehung zu den Eltern soll durch regelmässig Elterngespräche und Elternkontakte entlastet werden. Die Jugendlichen verbringen an den Wochenenden regelmässig Zeit bei ihren Eltern, um eine eventuelle Rückführung zu erproben.

Neben einem geregelten Tagesablauf, der durch individuell angepasste Wochenpläne ergänzt wird, gibt es verbindliche Gruppengespräche wie die wöchentliche Hausversammlung, therapeutische Freizeitprogramme oder erlebnispädagogische Programme. Die Jugendlichen besuchen eine öffentliche Schule oder absolvieren eine berufliche Ausbildung.

Die Aufenthaltsdauer orientiert sich an den Bedürfnissen der Jugendlichen sowie an der Tragfähigkeit der Familien. Nach Absprache sind auch flexible Aufenthaltsvereinbarungen möglich. Wichtige Ziele sind das Erlernen und die Übernahme von Verantwortung innerhalb einer Gemeinschaft und gegenüber einzelner Personen sowie die Befähigung zur eigenverantwortlichen und selbstständigen Lebensführung bzw. die Rückführung in die Familie.

Die inhaltliche Arbeit der Jugendwohngruppe ist lösungs- und ressourcenorientiert und von gegenseitiger Wertschätzung auf allen Ebenen geprägt. Als theoretischer Hintergrund dient der systemische Ansatz. Wir arbeiten nach der Methodik der Kompetenzorientierung nach Kitty Cassée.

Der stationäre Aufenthalt verläuft in drei Phasen:

Eintrittsphase - Sozialpädagogische Diagnostik

Probleme und mögliche Lösungswege werden geortet. Die Eltern werden einbezogen durch Gespräche und Interaktionsphasen. In der Regel dauert die Diagnosephase 10-12 Wochen. Spätestens nach dieser Zeit ist die Anschlusslösung formuliert und das weitere Vorgehen (Intervention) geplant.

 

Intervention

Jede Entscheidung und Intervention wird auf die umfassenden Ergebnisse aus der Diagnostik-Phase abgestützt, es wird sorgfältig erwogen, inwiefern und mit welchem Entwicklungsfokus die Platzierung eines Kindes/Jugendlichen gerechtfertigt erscheint. Gleichzeitig sind der Einbezug und die Begleitung der Eltern während des Aufenthalts ihres Kindes zwingend.

Gemeinsam werden konkrete Handlungsziele definiert und verfolgt.

 

Austrittsphase

Dem Austritt aus dem stationären Setting wird am Ende der Interventionsphase eine besondere Bedeutung zugeschrieben. Neue Aufgaben stehen an, welche verunsichern und Angst bereiten können. Kinder, Jugendliche und allenfalls Eltern brauchen in dieser Phase nochmals intensive Begleitung. Die Austrittsphase ist auf unterschiedliche Szenarien ausgerichtet:

  • zurück nach Hause
  • in eine andere Einrichtung, Aussenwohnung/Pflegefamilie
  • Bezug einer eigenen Wohnung

 

In engem Kontakt mit der zuweisenden Behörde wird der Austritt geplant, nötige Anschlussmassnahmen werden eingeleitet.

 

Nachbetreuung

Im Rahmen der ambulanten Nachbetreuung werden die Kinder und Jugendlichen nach Entlassung in die Selbstständigkeit noch für eine gewisse Zeit begleitet und in ihren Entwicklungsaufgaben unterstützt.

 

Anmeldung

Eltern, Jugendliche oder Fachpersonen, die sich für das Angebot der JWG interessieren, können sich direkt an die Jugendwohngruppe T +423 235 01 15 oder an die zuweisende Stelle (in der Regel ist dies der Kinder- und Jugenddienst des Amtes für Soziale Dienste in Schaan, T +423 236 72 72) wenden.

 

Wohnen für Eltern und Kind

 

Im Rahmen des Eltern-Kind-Angebots werden junge Eltern betreut, welche mit der bevorstehenden Geburt ihres Kindes oder mit ihrem Kleinkind überfordert sind und Unterstützung beim Finden ihrer Elternrolle brauchen. Die Wohngruppe bietet einen strukturierten Tagesablauf, die junge Mutter oder der Vater wird in der Pflege des Kindes und in der Bewältigung des Alltages unterstützt. Ziel ist es, junge Eltern zu befähigen, ihre Aufgabe als Mutter oder Vater verantwortungsvoll wahrzunehmen, gleichzeitig ist das körperliche und seelische Wohl des Kindes gesichert.

 

Wohnen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

 

Unbegleitete minderjährigen Flüchtlingen werden bei ihrer Ankunft in Liechtenstein in die Jugendwohngruppe aufgenommen. Meist sind sie dann schon viele Wochen auf der Flucht, haben einen unsicheren Aufenthaltsstatus und in der Regel keine deutschen Sprachkenntnisse, manche nicht einmal Englischkenntnisse.

Die Jugendwohngruppe als neuer sozialer Bezugspunkt bietet die Möglichkeit, die individuelle Fluchtgeschichte, die traumatischen Erlebnisse die zur Flucht geführt haben,  den Verlust von sozialen und familiären Bindungen zu verarbeiten. Hierzu ist es notwendig, eine Atmosphäre zu schaffen, die den Jugendlichen Sicherheit und Vertrauen vermittelt. Die Bewahrung der kulturellen Identität ist hierbei ein wesentlicher Bestandteil.

Die Jugendwohngruppe hilft den Jugendlichen zum Beispiel in Bezug auf alle Fragen, die die Schule, Hausaufgaben oder Sprachkurse betreffen. Auch andere Themen wie Integration in Liechtenstein, die Suche nach einem Ausbildungsplatz, Fragen zur Bewältigung des Alltags, Übermitteln von Kultur und Gepflogenheiten in Liechtenstein und nicht zuletzt die Klärung des rechtlichen Status' gehören zu den Aufgaben. Gemeinsam mit den Jugendlichen entwickeln die Betreuenden eine persönliche Perspektive für die jungen Menschen.

Ambulant betreute Wohnangebote

Aussenwohngruppe (AWG)

Die Aussenhäuser sind ein teilbetreutes Wohnangebot der Sozialpädagogischen Dienste. Das Angebot richtet sich an junge Erwachsene im Alter ab 16 Jahren, die ihre Selbständigkeit in möglichst lebensnahen Bedingungen organisieren und erlernen wollen und dafür noch sozialpädagogischer Unterstützung bedürfen. Betreut werden zum einen junge Erwachsene aus der Jugendwohngruppe, bei denen die Entwicklungsprozesse in der Gruppe abgeschlossen bzw. nicht mehr förderlich sind. Zum andern sind es Jugendliche, die aufgrund ihrer Entwicklung und ihres Alters keine Heimunterbringung benötigen und durch die direkte Zuweisung in ein Aussenhaus keine Überforderung, sondern eine positive Betreuungssituation erfahren.

Die Bewohnenden werden von den Mitarbeitenden der Sozialpädagogischen Familienbegleitung betreut.

Pädagogisch-Therapeutische Tagesgruppe

 

Die Pädagogisch-Therapeutische Tagesgruppe (PTT) stellt sechs teilstationäre Behandlungsplätze für Jugendliche beiderlei Geschlechts im Alter zwischen 13 und 18 Jahren zur Verfügung.

Ziel ist es, sowohl die vorhandenen Kompetenzen der Jugendlichen weiterzuentwickeln und zu stärken, als auch psychische Störungen und Defizite therapeutisch und pädagogisch zu bearbeiten, um dadurch die Selbst-, Sozial- und Handlungskompetenzen der jugendlichen  Person zu fördern.

Sozialpädagogische Familienbegleitung (SPF)

 

Die Sozialpädagogische Familienbegleitung ist eine aufsuchende Erziehungsberatung und findet in der Familie und in deren sozialen Umfeld statt. Sie wird tätig, wo Familien in belastenden Situationen sind und eine angemessene Betreuung und Förderung der Kinder und Jugendlichen nicht gewährleistet ist.

Sie erfüllt Aufgaben im Rahmen der Jugendhilfe und ergänzt im Auftrag des Amtes für Soziale Dienste die staatliche psychosoziale Grundversorgung Liechtensteins.

 

Die Begleitung ist für Familien, die sich in einer belastenden oder kritischen Situation befinden, aus der sie aus eigener Kraft nicht hinausfinden. Das Kindswohl ist nicht akut gefährdet, die gelingende Entwicklung der Kinder ist jedoch nicht gewährleistet. Durch die lernintensive Präsenz vor Ort wird die Fähigkeit der Familienmitglieder verbessert, Aufgaben des Alltags selber zu bewältigen.

 

Anmeldungen für die Dienstleistungen der Sozialpädagogischen Familienbegleitung können an den Kinder- und Jugenddienst des Amtes für Soziale Dienste gerichtet werden. Bei einem angezeigten Einsatz erteilt dieser einen Auftrag an die Sozialpädagogische Familienbegleitung.

 

Anfragen von Privat- und Fachpersonen können direkt bei der Sozialpädagogischen Familienbegleitung oder beim Kinder- und Jugenddienst des Amtes für Soziale Dienste (T +423 236 72 72) gemacht werden.

Jugendcoaching

 

Das Jugendcoaching richtet sich an Jugendliche, die in ihrer Entwicklung erheblich beeinträchtigt und für die weder eine Platzierung noch Familienarbeit indiziert ist (z.B. bei Schulverweigerung, Delinquenz). Das Coaching kann auch für Jugendliche nach einem Aufenthalt in einem stationären Rahmen indiziert sein, um den Übergang in die nächste Lebensphase – in der Familie oder selbständig – gelingend zu bewältigen.

Das Jugendcoaching wird von der Sozialpädagogischen Familienbegleitung angeboten.

Schulische Familienberatung

 

Die Schulische Familienberatung ist ein Angebot für Familien mit Kindern im Kindergarten- und Schulalter, bei denen die Bewältigung der schulischen Aufgaben gefährdet scheint. Das Angebot unterstützt Eltern, die schulischen Aufgaben ihrer Kinder besser zu bewältigen und eine Brücke zu schlagen zwischen Schule und Elternhaus. Eltern und Kinder sollen befähigt und unterstützt werden, den Schulalltag gelingend zu gestalten. Die Schulische Familienberatung findet zuhause in der Familie statt.
Der Auftrag zu einer schulischen Familienberatung kommt vom Schulamt, die Leistung wird von den Mitarbeitenden der Sozialpädagogischen Familienbegleitung durchgeführt. Die Kosten übernimmt das Schulamt.

Begleitetes Kontaktrecht

 

 

Das Begleitete Kontaktrecht kann als Beschluss vom Landgericht oder als Massnahme zur Sicherung des Kindeswohl durch das Amt für Soziale Dienste angeordnet oder empfohlen werden.

Es bezweckt, einer Gefährdung der Kinder wirksam zu begegnen, Krisensituationen zu entschärfen und Ängste abzubauen. Dadurch können sich Kinder mit einem getrennt von ihnen lebenden Elternteil in einem geschützten Rahmen treffen, da das Kindeswohl ohne Aufsicht nicht gewährleistet ist.

 

Die Sozialpädagogische Familienbegleitung (SPF) ist mit der Umsetzung des Begleiteten Kontaktrechts beauftragt.

 

Wer kommt in den Begleiteten Kontakttreff und wie wird er finanziert?

Das Begleitete Kontaktrecht in Form eines Kontakttreffs nehmen Kinder und Eltern aus sehr belasteten Familiensituationen wahr, in strittigen Trennungs- oder Scheidungssituationen, bei Sucht-, Gewalt- oder Missbrauchsproblematiken, bei einer psychischen Erkrankung eines Elternteils oder bei Verdacht auf negative Beeinflussung der Kinder. Es steht dabei immer das Wohl, die Interessen und die Sicherheit der Kinder im Mittelpunkt.

 

Das Begleitete Kontaktrecht findet zweimal im Monat an einem Samstagnachmittag statt.

 

Termine 2024

Termine 2025

 

Anfragen von Privat- und Fachpersonen können beim Kinder- und Jugenddienst des Amtes für Soziale Dienste (T +423 236 72 72) gemacht werden.

 

Die Kosten werden durch die Jugendhilfe abgedeckt.

Mutter und Vater leisten je einen Unkostenbeitrag von CHF 5.- für jeden Kontaktnachmittag.

Weitere Informationen

Weitere Informationen

Für nähere Informationen stehen Ihnen die Mitarbeitenden der Sozialpädagogischen Dienste gerne zur Verfügung.
 
Sozialpädagogische Dienste
Eugen-Rosmarie-Haus
Meierhofstrasse 33
9495 Triesen
Therapeutische Leiterin
Ramona Hornung
 
Pädagogischer Leiter JWG
Fernando Marques Lúcio
 
Sozialpädagogische Leiterin Jugend- und Familienbegleitung
Nicole Hasler-Sager

Begleitetes Kontaktrecht
Tamara Rütimann-Kühnis