Den Aufgaben gewachsen sein
Die Sozialpädagogischen Dienste unterstützen Kinder, Jugendliche und Familien in sozialen, familiären und persönlichen Notlagen und Belastungssituationen. Die Schwierigkeiten können durch familiäre Krisen oder besondere Belastungen einzelner Familienmitglieder gekennzeichnet sein. Zu den Sozialpädagogischen Diensten gehören die Jugendwohngruppe (JWG), die Sozialpädagogische Familienbegleitung (SPF) sowie zwei Aussenwohnungen. Ziel ist es, die Kinder und Jugendlichen in ihrer Entwicklung zu fördern, sie vor Gefährdungen zu schützen und in ihrer Persönlichkeit zu stärken sowie die Eltern zu befähigen, ihre Erziehungsaufgaben verantwortungsvoll wahrzunehmen und die Integration auf allen Ebenen anzustreben: Integration der Kinder in die Familie, Integration der Kinder und Jugendliche in Schule und Ausbildung, Integration der Familien in ihr Umfeld.
Wer kommt zu den Sozialpädagogischen Diensten und wie wird der Aufenthalt bzw. die Begleitung finanziert?
Folgende Indikationen können zu einer Aufnahme führen:
Mit Blick auf die Gefährdung des Kindeswohls:
- Vernachlässigung
- Kindesmissachtung
- Missbrauch
- Gewalterfahrung in der Familie
- Gefährdete Entwicklung des Kindes
- Unbegleitete Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren (UMA)
Mit Blick auf die Auffälligkeiten des Kindes:
- Entwicklungsschwierigkeiten, Beziehungs- und Verhaltensprobleme
- Probleme in der Schule, Schulverweigerung oder Abstinenz
- Probleme sozialer und/oder beruflicher Integration, delinquentes Verhalten
- Sich selbst gefährdetes Verhalten (Suchtmittel)
- Psychische Störungen und Probleme
- Akute Krisensituationen
Mit Blick auf die Familien:
- Konflikte und Krisen in Familien
- Trennungs- und Scheidungsprobleme der Eltern
- Destabilisierende Erziehungskompetenzen, problematische Eltern-Kind-Beziehungen und Erziehungsstile
- Junge Mutter mit Kind / junger Vater mit Kind
Der Aufenthalt in der Jugendwohngruppe wird vom Kinder- und Jugenddienst des Amtes für Soziale Dienste finanziert. Eventuell bedarf es einem Eigenbetrag der Eltern. Die Begleitung durch die Sozialpädagogische Familienbegleitung wird durch die Jugendhilfe abgedeckt.