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Sozialpädagogische Jugendwohngruppe

Was

«Sich im Kreis drehen ist nur beim Tanzen schön! Mit den Stärken und Fähigkeiten der Jugendlichen und Eltern erarbeiten wir Möglichkeiten, das Leben wieder selbst zu steuern»
 
Die Sozialpädagogische Jugendwohngruppe ist eine stationäre Einrichtung für Kinder und Jugendliche beiderlei Geschlechts, bei denen durch konfliktreiche Umstände ein Aufenthalt ausserhalb des gewohnten Familiensystems indiziert ist. Die Jugendwohngruppe deckt den sozialpädagogischen Bedarf an betreutem Wohnen in Liechtenstein für Kinder und Jugendliche ab und bietet eine strukturierte Wohn- und Lebensmöglichkeit. Der zeitlich befristete Aufenthalt
des / der Jugendlichen ermöglicht es allen beteiligten Familienmitgliedern Kraft zu schöpfen und sich neu zu orientieren. Dabei soll die altersgemässe Persönlichkeitsentwicklung des Jugendlichen gefördert sowie die Erziehungskompetenzen der Eltern wieder gestärkt werden.

Aufgabe

Die Jugendwohngruppe deckt den sozialpädagogischen Bedarf an betreutem Wohnen in Liechtenstein für Kinder und Jugendliche ab. Sie bietet eine strukturierte Wohn- und Lebensmöglichkeit. Ziel ist die förderliche Entwicklung des gesamten Familiensystems und ein altersgemässer Umgang mit Anforderungen des täglichen Lebens.

Zu einem Aufenthalt kommt es, wenn:
  • Ambulante Unterstützungsangebote nicht ausreichend sind.
  • Durch konfliktreiche Umstände ein Aufenthalt ausserhalb des gewohnten Familiensystems indiziert ist.
  • Die Erziehungsberechtigten, die zuweisende Behörde und das Team der Sozialpädagogischen Jugendwohngruppe diesem zeitlich begrenzten Aufenthalt zustimmen.
 
Die Ziele des Aufenthaltes sind:
  • Förderung der altersgemässen Entwicklung der Kinder und Jugendlichen. Dazu gehören u.a. das Erlangen von Eigenverantwortung, Selbstständigkeit im (Schul-) Alltag, sinnvolle Freizeitgestaltung, konstruktiver Umgang mit Stresssituationen und Konflikten.
  • Erweiterung der Handlungs- und Erziehungskompetenzen der Erziehungsberechtigten.
  • Rückführung der Kinder und Jugendlichen in die Familie, sofern dies gewünscht ist.

Wer

Wer wird in die Sozialpädagogische Jugendwohngruppe aufgenommen?
 
Die Jugendwohngruppe bietet Jugendlichen, die in persönlichen, familiären oder sozialen Schwierigkeiten sind, eine strukturierte Wohn- und Lebensmöglichkeit. Wenn es fachlich vertretbar ist, können auch Kinder oder junge Erwachsene aufgenommen werden.
 
Bei Bedarf und räumlicher Verfügbarkeit bietet die Jugendwohngruppe ein Mutter-Kind-Wohnen an.
 
Die Jugendlichen besuchen eine öffentliche Schule oder absolvieren eine berufliche Ausbildung.
 
Folgende Indikationen können zum Eintritt führen:
  • Gefährdung der Persönlichkeitsentwicklung des Kindes / Jugendlichen
  • Erziehungsschwierigkeiten
  • Konflikte in der Familie
  • Gewalt oder Suchtprobleme in der Familie
  • Vorübergehende oder chronische Krankheit oder Behinderung eines Elternteils
  • Verhaltensauffälligkeiten in der Schule oder in der Lehre
  • Auffälligkeiten im Sozialverhalten

Angebot

Die Jugendwohngruppe bietet sechs bis acht Jugendlichen während 24 Stunden, ganzjährig, eine pädagogische Begleitung. Dabei werden sie von einem fachlich qualifizierten Betreuerteam (SozialpädagogInnen, PädagogInnen, PsychologInnen, FamilientherapeutInnen) begleitet. Jeder Jugendliche hat eine Bezugsperson, die im engen Kontakt mit Erziehungsberechtigen, Schule, Arbeitgeber, Zuweiser (in der Regel Kinder- und Jugenddienst vom Amt für Soziale Dienste) und anderen wichtigen Personen oder Institutionen steht.
 
Die Jugendlichen bewohnen Einzel- oder Doppelzimmer. Neben einem geregelten Tagesablauf, der durch individuell angepasste Wochenpläne ergänzt wird, gibt es verbindliche Gruppenanlässe, wie wöchentliche Hausversammlung, therapeutische Freizeitprogramme, Gruppenwochenenden, etc.
 
Die inhaltliche Arbeit der JWG ist lösungs- und ressourcenorientiert und von gegenseitiger Wertschätzung auf allen Ebenen geprägt. Als theoretischer Hintergrund dient der systemische Ansatz.
Wir arbeiten nach der Methodik der Kompetenzorientierung. Diese ordnet theoretische Ansätze und stellt Instrumente und Verfahren bereit, um die Chancen gelingender Alltagsbewältigung von Jugendlichen und deren Eltern zu verbessern. Der Aufenthalt in der JWG beginnt mit einer sechswöchigen Diagnostikphase, gefolgt von einer Interventions- und Austrittsphase.
 
Alle drei Monate finden Standortgespräche mit den Jugendlichen, den Eltern, der Bezugsperson, dem Zuweiser und der JWG-Leitung statt. Hier werden die im Auftrag formulierten Ziele überprüft und gegebenenfalls, je nach Entwicklung, angepasst.
 
In den monatlich stattfindenden Heimgangswochenenden werden neue Handlungskompetenzen erprobt, reflektiert sowie die Rückführung in die Familie vorbereitet. Dazu gehören regelmässige Familiengespräche und Besuche der Eltern in der JWG.
 
Unsere Angebote gliedern sich wie folgt:
 
Kerngruppe
In einem individuell angepassten Betreuungsrahmen soll es den Jugendlichen möglich werden ihren Alltag zu gestalten, Beziehungen aufzunehmen und Anforderungen altersgemäss zu bewältigen.
 
Übergangswohnen
Ältere Jugendliche haben die Gelegenheit, vor dem Austritt – dieser kann zurück in die Familie, aber auch in eine eigene Wohnung erfolgen - ein selbstständiges Leben in einem eigenen Wohnbereich zu erproben.
 
Krisenintervention
Ein Krisenplatz für Kinder und Jugendliche von 0 bis 20 Jahren steht für max. 14 Tage zur Verfügung.
 
Abklärungs- und Beobachtungsaufträge
Diese finden im Rahmen der sechs- bis achtwöchigen Diagnostikphase statt.
 
Längerfristiger Aufenthalt
Ist die Rückführung in die Familie nicht möglich, kann der Jugendliche auch über einen längeren Zeitraum, ggf. bis Lehrbeginn oder –ende, in der JWG „beheimatet“ und auf die Selbstständigkeit vorbereitet werden.
 
Nachbetreuung
Auf Wunsch erfolgt auch eine ambulante Nachbetreuung über den Austritt hinaus. Diese wird von der jeweiligen Bezugsperson durchgeführt und dauert in der Regel ein halbes Jahr.

Wie

Wie erfolgt eine Aufnahme und wie wird sie finanziert?
  • Eltern, Jugendliche oder Fachpersonen, die sich für das Angebot der JWG interessieren, können sich direkt an die Jugendwohngruppe oder an den Zuweiser (in der Regel ist dies der Kinder- und Jugenddienst des Amtes für Soziale Dienste in Schaan) wenden. Nach vorheriger Terminabsprache kann unverbindlich unser Haus und unsere Arbeit in Augenschein genommen werden.
  • Ein Vorstellungsgespräch dient als Entscheidungshilfe für die Familie und das Team der JWG, ob der Rahmen der JWG geeignet ist. Die zuweisende Behörde entscheidet, ob der Aufenthalt über die Jugendhilfe finanziert wird. Bei diesem Gespräch werden der Auftrag und die geplante Aufenthaltsdauer formuliert.
  • Nach Eintritt des Jugendlichen beginnt die Eingewöhnungszeit und die sechswöchige Diagnostikphase.
 
Der Aufenthalt in der Jugendwohngruppe wird finanziert durch:
  • Jugendhilfe (oder Sozialhilfe bei Volljährigen) der zuweisenden Behörde
  • Eigenbeitrag der Eltern
  • Eigenbeitrag der Jugendlichen bei Erwerbstätigkeit

Team

Das multiprofessionelle Team der Sozialpädagogischen Jugendwohngruppe setzt sich aus
Fachpersonen der Sozialpädagogik, Sozialarbeit, Psychologie und Familientherapie zusammen.
 
 
v.l.n.r.:
Gregor Fritz, Dipl. Sozialpädagoge
Doris Fiorillo-Haltinner, Dipl. Sozialarbeiterin
Ursula Beraus, Syst. Familientherapeutin, Leiterin Sozialpädagogische Dienste
Fernando Marquez Lùcio, staatlich anerkannter Jugend- und Heimerzieher
Isabella Mathis, Gesundheits- und klinische Psychologin, Leiterin stationäre Dienste
Werner Weiss, Dipl. Psych. Pflegefachmann

Weitere Informationen

Für nähere Informationen stehen Ihnen die MitarbeiterInnen der Sozialpädagogischen Jugendwohngruppe gerne zur Verfügung.
 
Sozialpädagogische Jugendwohngruppe
Pradafant 42
9490 Vaduz
T +423 | 232 75 35
F +423 | 232 75 37
jwg@vbw.li
 
Leiterin stationäre Dienste
Isabella Mathis
M +423 | 791 71 24
 
Leiterin Sozialpädagogische Dienste
Ursula Beraus
T +423 | 232 75 35
M +423 | 791 71 04
ursula.beraus@vbw.li