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Was ist Sozialpädagogische Familienbegleitung (SPF)? Aufgabenbereiche der Sozialpädagogischen Familienbegleitung Wer kann die Sozialpädagogische Familienbegleitung in Anspruch nehmen? |
Was ist Sozialpädagogische Familienbegleitung (SPF)? Die SPF ist eine aufsuchende Erziehungshilfe vor Ort, also im privaten Bereich der Familie. Sie ist eine Hilfe für Familien mit Kindern und/oder Jugendlichen in allen Familienformen und setzt dort an, wo ambulante Beratung nicht ausreicht. Sie wird tätig, wo Familien vorübergehend oder dauerhaft in belastenden Situationen sind und eine angemessene Betreuung und Förderung der Kinder/Jugendlichen nicht mehr gewährleistet ist. Im konkreten Erziehungsalltag steht eine Familienbegleiterin den Eltern bzw. dem alleinerziehenden Elternteil beratend zur Seite. Mit dieser Unterstützung lernen Familien ihre Lebenssituation besser zu bewältigen, ihre Erziehungskompetenzen auszubauen und den Familienalltag konfliktfreier und kindgemässer zu gestalten. Oftmals sind die betreuten Familien mehrfach belastet, beispielsweise mit Arbeitslosigkeit, engen Wohnverhältnissen, finanziellen Problemen, Sucht, psychischen Störungen oder körperlichen Erkrankungen. Aufgabenbereiche der Sozialpädagogischen Familienbegleitung (Wohnungssuche, Arbeitssuche, ...) Ablauf In der Einstiegsphase - eine Kennenlern - und Beobachtungszeit - erarbeiten sich die Familienbegleiterin und die Familie gemeinsam eine Vertrauensbasis. In einer zweiten Phase erfassen, analysieren und entflechten sie die Probleme und entwickeln einen Plan zur systematischen Lösung und Veränderung. Die Umsetzungsschritte und neuen Erfahrungen werden laufend reflektiert. Sind die Ziele weitgehend erreicht bzw. die Familie befähigt ihre Aufgaben zu bewältigen, zieht sich die Familienbegleiterin schrittweise zurück. Dauer des Einsatzes Der Einsatz der SPF kann bei Bedarf sehr intensiv und langfristig oder selten sein. Wer kann die Sozialpädagogische Familienbegleitung in Anspruch nehmen? Die Inanspruchnahme der Dienstleistungen der SPF erfolgt über den Kinder- und Jugenddienst des Amtes für Soziale Dienste. Dieser klärt ab, ob ein Einsatz der SPF indiziert ist. Bei Indikation werden die Kosten der SPF durch die Jugendhilfe abgedeckt. Einsätze, die nicht vom Kinder- und Jugenddienst finanziert werden, können bei anderer vorhandener Finanzierung direkt bei der SPF angemeldet werden. Eltern,
SozialarbeiterInnen, ÄrztInnen, TherapeutInnen, LehrerInnen, KindergärtnerInnen,
die für Kinder bzw. Familien das Angebot der Sozialpädagogischen Familienbegleitung
nützen möchten, nehmen mit dem Kinder- und Jugenddienst des Amtes für
Soziale Dienste Kontakt auf, Telefon 236 72 86, oder direkt mit der Sozialpädagogischen
Familienbegleitung (SPF), Die
SPF ist eine Hilfe zur Selbsthilfe.
Kontakt Sozialpädagogische
Familienbegleitung Die
SPF bietet fallweise (Hospitier-)Praktika für Sozialberufe an.
Es wird ge-beten,
die Bewerbungen direkt an die Geschäftsführung zu richten.
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